Groß- und Einzelhandel

 

Kauf und Verkauf aller Arten von Gütern werden zwar durch das Handels- und das allgemeine Zivilrecht weitreichend geregelt; gleichwohl ist es regelmäßig im Unternehmensinteresse, die eigenen Anwendungsfälle individuell auszugestalten.

Ich zeige Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten auf, Kaufverträge auszugestalten, entwerfe Verträge und unterstütze Sie in Vertragsverhandlungen.

Besonders Handelskäufe bergen Chancen und Risiken, weil sie schnell abgewickelt werden müssen. Ich helfe Ihnen, innerhalb kürzester Zeit rechtlich zu reagieren und Ihre Interessen durchzusetzen ohne bestehende Geschäftsverbindungen in unnötigem Ausmaße zu belasten.

Im Streitfall kommt es auf eine kalkulierbare, effektive und kostengünstige Streiterledigung, außergerichtlich oder gerichtlich, durch Vergleich oder Urteil, an.

Der Einsatz von Handelsvertretern im Vertrieb bedarf eines durchdachten Vertragssystems zum Ausgleich der hin und wieder gegenläufigen Interessen des Unternehmens und derjenigen des Handelsvertreters.

Insbesondere Regelungen zu Exklusivität, Gebietsschutz, Provisionen, Ausgleichsansprüchen und zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot prüfe ich auf ihre Wirksamkeit und Effektivität. Ähnliche Fragen stellen sich ggfs. bei Verträgen mit Vertragshändlern, Eigenhändlern oder Kommissionären.