Strafverteidigung

 

Bereits die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens ist für den Betroffenen von existenzieller Bedeutung. Selbst ruhige und rationale Menschen neigen deshalb nicht selten dazu, kopflos zu reagieren.

Mein Arbeitsbereich als Strafverteidiger beginnt schon bei der präventiven Mandantenberatung zur Vermeidung strafrechtlich relevanten Handelns, etwa aus persönlicher Unwissenheit.

Aufgrund meiner Erfahrung im Umgang mit Menschen, Ermittlungsbehörden und Gerichten bin ich in der Lage, komplexe Sachverhalte auf die wesentlichen Fragestellungen zu reduzieren und meine Mandanten schnell, diskret, individuell und kompetent zu beraten und gemeinsam mit meinen Mandanten Strategien und Lösungen zu entwickeln, die sie angesichts der Belastungen, die das bevorstehende oder schwebende Strafverfahren bedeutet, alleine sehr häufig nicht erkennen.

Mit Engagement leite die zu Ihrem Schutze erforderlichen Schritte unverzüglich ein.

Auf diese Weise lassen sich mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungskraft viele Konflikte klären, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung kommt. Sollte es dennoch zu einem Hauptverfahren kommen, erkläre ich Ihnen dessen Ablauf und entwickle gemeinsam mit Ihnen die optimale Verhandlungsstrategie.
Dabei kann es angezeigt sein, dem massiven Staatsapparat der Ermittlungsbehörden schnellstmöglich nach Einleitung oder Bekanntwerden eines Ermittlungsverfahrens eine qualifizierte und unter Umständen vehemente Verteidigung entgegenzustellen. Das Prinzip der Unschuldsvermutung bedarf hin und wieder kontinuierlicher Verteidigung.

Meinen Mandanten eine solche Verteidigung zu bieten, ist mein Selbstverständnis und meine Profession. Dabei bemühe ich mich ständig, den bestmöglichen Standard an Verteidigung zu gewährleisten. An die Qualität meiner Arbeit stelle ich hohe Ansprüche, eine Frage meines beruflichen Selbstverständnisses, dass ich als unabdingbar ansehe.
In erforderlichen Einzelfällen ziehe ich mir bekannte Spezialisten aus anderen Fachgebieten, wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Psychiater/Psychologen etc. hinzu.

Die Wahrnehmung der Verteidigung der Rechte eines beschuldigten Bürgers wird so lange andauern, wie Polizei, Steuerfahndung und Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleiten und führen.

Im Wesentlichen lebt eine gute Verteidigung jedoch von dem Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Strafverteidiger, ohne das im Ergebnis wirklich nur wenig geht. Dieses Vertrauensverhältnis können Sie natürlich nicht über die Lektüre dieser Seite gewinnen, sondern nur durch ein persönliches Gespräch und Kennenlernen.

Zögern Sie nicht, sich mit meiner Kanzlei in Remscheid in Verbindung zu setzen und vereinbaren Sie einen Ihnen genehmen Besprechungstermin.

Im Falle einer polizeilichen oder gerichtlichen Ladung, einer Verhaftung oder Anklage sollten Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, also keine Erklärungen zur Sache abzugeben und unbedingt darauf bestehen, zunächst Ihren Verteidiger zu Rate zu ziehen.