Unterhaltsrecht

 

Unter Unterhalt versteht man solche Leistungen, die für den Lebensunterhalt einer Person notwendig sind.

Voraussetzung ist immer, dass der Unterhaltsberechtigte unterhaltsbedürftig und der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig ist – sodann besteht für letzteren eine Unterhaltspflicht.

Ob und bis zu welcher Höhe Unterhaltspflichten bestehen, prüfe ich für Sie – natürlich setzen wir diesen auch für Sie durch!

Den Unterhalt findet man in verschiedenen Formen:

Kindesunterhalt

Hierbei hat das Kind gegenüber seinen Eltern einen Unterhaltsanspruch, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Ehegattenunterhalt

Dieser wird wiederum in zwei Kategorien unterteilt:

Beim Trennungsunterhalt schulden die Eheleute noch vor der rechtskräftigen Ehescheidung, ab dem Getrenntleben einander Unterhalt.

Nach der rechtskräftigen Scheidung muss der Unterhaltspflichtige an den Unterhaltsbedürftigen ggfs. nachehelichen Unterhalt zahlen.

Eine im Jahr 2011 getroffene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts brachte eine Wende im nachehelichen Unterhalt: Bis dahin bekam der geschiedene unterhaltsbedürftige Ehegatte nur so lange den vollen Unterhalt, bis der Unterhaltspflichtige neu geheiratet hatte – die neue Ehe wurde finanziell berücksichtigt, sodass der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten reduziert wurde. Die neue Entscheidung hat diese Vorgehensweise als verfassungswidrig verworfen. Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten darf nicht mehr gekürzt werden.

Elternunterhalt

Eine nicht allzu häufige Art des Unterhalts ist der Elternunterhalt. Dieser verpflichtet unterhaltspflichtige Kinder an die unterhaltsbedürftigen Eltern Unterhalt zu zahlen.