Sorgerecht

Die Erfahrung zeigt, dass familienrechtliche Teilgebiete nicht selten mit einem anderen verschmelzen. So ist es regelmäßig gängige Praxis, dass im Zuge einer Scheidung auch die Fragen des Sorgerechts über die Kinder geklärt werden müssen.

Die elterliche Sorge umfasst als Oberbegriff mehrere Teilbereiche, wie die Personen-, Vermögenssorge sowie die Berechtigung der Eltern oder eines Elternteils zur Vertretung des Kindes.

Im Sorgerecht geht es in erster Linie um das Wohl des Kindes. So ist es zum einen das Recht, aber auch vor allem die Pflicht der Eltern, die elterliche Sorge über das Kind und dessen Vermögen zu auszuüben.

Im Grundsatz steht den verheirateten Eltern – auch nach der Scheidung – die gemeinsame elterliche Sorge über das Kind zu.
In besonders problematischen Fällen kann es sogar zu einer Entziehung des Sorgerechts durch das Familiengericht kommen.

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