Selbständige und Freiberufler

 

Die Berufsausübung ist bei den Angehörigen der freien Berufsgruppen (wie Ingenieuren, Architekten, Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschafsprüfern) an strenge Voraussetzungen gebunden, um hohe fachliche und persönliche Kompetenz der Berufsausübung sicherzustellen. Ihre Rechte und Pflichten als Berufsträger sind in Bundes- und Landesgesetzen sowie Berufsordnungen – bisweilen minutiös – geregelt.

Ich berate und vertrete Antragsteller in Berufszulassungsverfahren, die Berufsangehörigen gegenüber ihren Aufsichtsbehörden, Kammern, auch in berufsgerichtlichen Verfahren. Ich trete als Ihr kooperativer Interessenvertreter gegenüber anderen Stellen auf und führe praxisgerechte Lösungen für Sie und in Ihrem Interesse herbei.

Meine Tätigkeit im Recht der freien Berufe umfasst die verfassungsrechtlichen Grundlagen und darauf basierenden berufsrechtlichen Regelungen. Tätigkeitsschwerpunkte bilden insbesondere:

  • Fragen des Berufszugangs und der Berufsausübung (z.B. berufliche Zusammenarbeit, Werbung);
  • Vertretung im berufsrechtlichen Verfahren/Disziplinarverfahren;
  • die Beratung und Vertretung in Fragen berufsbezogener Abgaben;
  • Vertretung und Beratung des Berufsangehörigen in Haftungsfragen für Beratungs-, Vertretungs- und Behandlungsfehler.