Verkehrsrecht

 

Das Verkehrsrecht ist keine abgeschlossene Rechtsmaterie, sondern ein Oberbegriff, welcher insbesondere folgende Bereiche zusammenfasst:

  • Verkehrszivilrecht
  • Verkehrsstrafrecht
  • Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
  • Verwaltungsrecht

 

Verkehrszivilrecht

Zum Verkehrszivilrecht gehören die Abwicklung von Verkehrsunfällen, die Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld sowie die Abwehr von Ansprüchen Ihres Unfallgegners.

Verkehrsunfall

Sie hatten einen Verkehrsunfall und wurden geschädigt? Sie haben den Unfall nicht verursacht oder die Schuldfrage ist unklar? Dann treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung Ihres Unfallgegners sondern beauftragen Sie möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt mit Ihren Interessen.

Gerade bei einem unverschuldeten Unfall kann das Einschalten eines Rechtsanwaltes viel Ärger ersparen. Denn immer wieder kürzen Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers rechtswidrig Schadenspositionen. Kein Wunder – Schließlich muss die Versicherung die Unfallschäden zahlen und wird durch eigene Schadenmanager dafür sorgen wollen, dass Ihre Ausgaben so gering wie möglich sind.

Mit einem zu Ihrer Vertretung beauftragten Rechtsanwalt profitieren Sie von einer unabhängigen Feststellung Ihrer Ansprüche, Ihres eigenen Haftungsanteils und einer schnellen und unkomplizierten Schadensabwicklung.

Häufig auftretende Schadenspositionen sind:

  • Reparaturkosten (konkrete oder fiktive Abrechnung)
  • Mietwagen und Nutzungsausfall
  • Schmerzensgeld (HWS-Syndrom)
  • Verdienstausfall
  • Ersatz des Haushaltsführungsschadens
  • Kosten für den Rechtsanwalt
  • Kosten eines Kfz-Sachverständigengutachtens

Ich schätze für Sie realistisch ein, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese gegenüber der Versicherung den Unfallgegnern durchsetzen können. Die Kosten werden komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben. Denn die Anwaltskosten gehören zu Ihrem Schaden, den Sie infolge eines unverschuldeten Verkehrsunfalls erleiden.

 

Verkehrsstrafrecht

Das Bundesministerium der Justiz formuliert die Bedeutung des Verkehrsstrafrechts wie folgt:

„Das Verkehrsstrafrecht einschließlich des Rechts der Verkehrsordnungswidrigkeiten dient in erster Linie der Verkehrssicherheit. Zwar können mit technischen und straßenbaulichen Maßnahmen Unfallrisiken abgebaut und Verkehrsteilnehmer durch entsprechende Aufklärung, Ausbildung und Verkehrs- erziehung positiv beeinflusst werden. Bei der Unfallprävention kommt aber auch der Ahndung rechtswidrigen Verhaltens eine herausragende Rolle zu.“

Zu den häufigsten Verkehrsstraftaten zählt u.a.:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Verkehrsunfallflucht
  • Trunkenheitsfahrt
  • Beleidigung im Straßenverkehr
  • Drogenfahrt
  • Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
  • Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Nötigung im Straßenverkehr
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz

 

Da bei Verstößen regelmäßig empfindliche Strafen und sonstige Konsequenzen, wie beispielsweise:

  • Fahrverbot
  • Entziehung der Fahrerlaubnis, Führerscheinangelegenheiten, Beschlagnahmung des Führerscheins

drohen, gilt es auch im Bereich des Verkehrsstrafrechts:

Je frühzeitiger Sie sich mich mandatieren, desto rascher kann in Ihrem Interesse wichtige Weichenstellungen vornehmen.

Sollten Sie daher eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung oder einen Anhörungsbogen erhalten haben, empfiehlt sich unverzüglich eine qualifizierte Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Lesen Sie auch: Strafverteidigung

 

Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Unterhalb der Schwelle zum Verkehrsstrafrecht werden im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung als Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Hier droht zwar keine Vorstrafe, jedoch ein mitunter erhebliche Bußgelder sowie ein Fahrverbote.

Zu den relevantesten Problemfeldern gehören hier:

  • Abstandsverstöße
  • Alkohol- und Drogenfahrten, sofern keine Straftat vorliegt
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Rotlichtverstoß
  • Handy am Steuer
  • Lenkzeitverstöße
  • Ruhezeitenverstoß

Lesen Sie auch: Ordnungswidrigkeiten

 

Verkehrsverwaltungsrecht

Die Bedeutung des Verkehrsrechts und Verkehrsverwaltungsrechts nimmt stetig zu. Von Fahrerlaubnis über Falschparken bis MPU: Ich helfe Ihnen, damit Sie sicher durch den Straßenverkehr kommen.

Im Fahrerlaubnisrecht beim Zusammenspiel von Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht einerseits und Fahrerlaubnis-Verwaltungsrecht andererseits bedarf es einschlägiger Qualifikation um Sie zuverlässig zu beraten. Beispielsweise kann eine Aussageverweigerung im Verfahren über die mögliche Ordnungswidrigkeit für den Betroffenen dort günstig sein. Im Verwaltungsrecht kann dies jedoch zu der als besonders belastend empfundenen Anordnung der Führung eines Fahrtenbuches führen.

Fahrerlaubnisentzug und Fahreignung sind Standardfragen meiner anwaltlichen Beratung. Themen wie Fahreignung, MPU-Begutachtung, Fahrtenbuch, Punktesystem, Verkehrszentralregister bis europäische Fahrerlaubnis markieren das Spektrum meiner regelmäßigen Beratung im Verkehrsverwaltungsrecht.

Umfassende und professionelle Beratung biete ich weiterhin zu Themen wie Abschleppen, Verkehrsregelung, Straßen- und Wegerecht sowie Verkehrsüberwachung, immer einschließlich der gegebenenfalls berührten verfassungs­- oder europarechtlichen Bezüge.

Ich berate Sie ausführlich über die Voraussetzungen der verschiedenen Maßnahmen und Entscheidungen und Ihre Möglichkeiten, sich gegen rechtswidrige Rechtsmittel einzulegen.