Jugendschutzsachen

Als Jugendschutzsachen werden Straftaten Erwachsener bezeichnet, durch die ein Kind oder ein Jugendlicher verletzt oder unmittelbar gefährdet wird oder die gegen die Vorschriften des Jugendschutzes oder der Jugenderziehung verstoßen.

In Jugendschutzsachen sind auch die Jugendgerichte zuständig. Diese Doppelzuständigkeit dient dem Zweck, die Sachkunde und Erfahrung der Jugendgerichte in bestimmten Fällen zu nutzen, etwa in der Vernehmungstechnik kindlicher oder jugendlicher Zeugen, bei Würdigung ihrer Aussagen oder bei der Feststellung des Ausmaßes eines Schadens, den ein Erwachsener durch seine Straftat einem Kind oder Jugendlichen zugefügt hat.

In Jugendschutzsachen verteidige ich Sie als vermeintlichen Täter gegen unberechtigte Vorwürfe und nehme Ihre Interessen als Geschädigter bzw. Geschädigtem in dem Strafverfahren gegen den bzw. die Täter mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln des Strafprozessrechts wahr.

 

Opferrecht

Als Opferanwalt, trete ich insbesondere nach Sexualstraftaten und Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit für die Interessen der Geschädigten, zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen ein.

Geschädigt durch eine Straftat zu sein, ist bereits extrem belastend. Geschädigte leiden unter den Erinnerungen an die Tat, den Täter und müssen seelische und physische Verletzungen überwinden. Hinzu kommt die Belastung des Strafverfahrens.

Ich vertrete Ihre Rechte im Wege der Nebenklage, um Sie aktiv zu schützen, aktiv auf das Verfahren vorzubereiten und Sie hindurch zu leiten.

Nicht nur Ihre prozessuale Stellung im Prozess stärke ich, sondern gebe Ihnen auch eine hilfreiche emotionale Stütze zur Bewältigung eines aufreibenden Strafverfahrens gegen den jeweiligen Täter.

Ein Prozess hat viele Dimensionen, die ich nicht mit einer einseitigen Sichtweise konfrontiere. Da ich regelmäßig auch als Strafverteidiger tätig werde, bin ich in der Lage, mich in die Verteidigungsstrategie der Gegenseite hineinzudenken und weiß wie Verteidigerstrategien unterlaufen werden können.

Sie haben die Möglichkeit, sich als geschädigte Person in nebenklagefähigen Verfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Dies ist für den Mandanten eine persönliche Entscheidung.

Ich pflege eine sehr diskrete, behutsame und aufbauende Art der Betreuung meiner Mandanten. Dies gilt selbstverständlich auch für mein Kanzlei-Team. Wir haben die nötige Erfahrung, um mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten und unsere Kanzleiräume sind derart ausgestattet, dass Sie sich nicht unwohl fühlen müssen.