Sport- und Verbandsrecht

Vereinsrecht

Recht des professionellen Sports

 

Die Kanzlei ist dem Sport- und Verbandsrecht durch die langjährige Tätigkeit des Kanzleigründers – Herrn Dr. Ralf Flügge – im Deutschen Fussball-Bund e.V. (DFB), insbesondere zwölf Jahre Kontrollausschuss des Präsidiums, an der Seite des einstigen DFB-„Chefanklägers“ Herrn Dr. Horst Hilpert, in besonderer Weise verbunden.

Wir beraten seit Jahren auf dem Gebiet des Sport-, Verbands-, und Eventrecht.

Die Kanzlei berät zahlreiche Verbände und Sportvereine in allen Fragen des Sportrechts, von der Gestaltung von Satzungen und Ordnungen über die Beratung bei Ausrichterverträgen und Athletenvereinbarungen und Sponsoringverträgen, bis hin zu der Begleitung von Verbandsschiedsverfahren.

Durch meine Tätigkeit als ehrenamtlicher Sportrichter sind mir alle in diesem Zusammenhang auftretenden Rechtsprobleme, wie Satzungsfragen, Mitgliederrechte, Verbandsrecht geläufig. Mein besonderes Interesse gilt dem Recht des professionellen Sports.

Ich berate und vertrete Sie in allen Belangen außergerichtlich und nötigenfalls selbstverständlich auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen.