Allgemeiner Überblick
Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts, welches die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus bestimmt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft.
Im Familienrecht ist vor allem das Gebiet Ehescheidung ein breiter Komplex meiner Tätigkeit.
Auch, wenn gerichtliche Auseinandersetzungen sich in einigen Fällen nicht vermeiden lassen, ist es mein Ziel, durch Verhandlungen mit der Gegenpartei Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen. Gelingt dies, bedarf lediglich das Ehescheidungsverfahren einer gerichtlichen Entscheidung.
Das Scheidungsrecht zieht häufig weitere Streitigkeiten mit sich, die zum Beispiel das Sorgerecht und Umgangsrecht betreffen oder die Vermögensauseinandersetzung. Selbstverständlich berate ich Sie auch vorbeugend bei der Abfassung von Eheverträgen oder schaffe Klarheit hinsichtlich der Ansprüche im Bereich des Unterhaltsrechts.
Gerade in Rechtsfragen auf familiärer Ebene geht es zwischen beiden Parteien häufig auch um emotionale Konflikte und wirtschaftliche Auswirkungen. Meine Arbeit erfordert daher, neben vertieften Rechtskenntnissen auch eine gewisse Sensibilität im Umgang mit dem Mandanten sowie der jeweiligen Gegenseite.
Wichtige Teilbereiche sind die Ehe, die Lebenspartnerschaft, das Scheidungsrecht sowie das Sorge- und Unterhaltsrecht.