Mietrecht

 

Das Mietrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Im Alltag sog. Dauerschuldverhältnisse, wie Mietverträge auch bezeichnet werden, ergeben sich immer wieder eine Fülle von Rechtsfragen. Das Mietrecht steht daher in einem stetigen Wandel. Prominente Beispiele sind die Mietvertragsklauseln bezüglich  Schönheitsreparaturen und die sog. Mietpreisbremse.

Davon sind Eigentümer bzw. Vermieter wie Mieter gleichermaßen betroffen.

In vielen Fällen ist es daher unbedingt empfehlenswert, kompetente Beratung frühzeitig in Anspruch zu nehmen. Nur wer seine Rechte und ebenso seine Pflichten kennt, vermeidet unnötige Fehler im Umgang mit einem mietrechtlichen Problem.

Damit Sie ganz gleich, ob als Vermieter oder als Mieter, ob privat oder gewerblich, auf der sicheren Seite sind berate ich Sie gerne.

Aber scheuen Sie sich nicht, auch bei anderen Fragen den Rat der Experten zu suchen – eine frühzeitige Rechtsberatung schont regelmäßig Ihren Geldbeutel – und Ihre Nerven.

Das Wohnungseigentumsgesetz, kurz auch WEG, befasst sich mit der Begründung von Wohneigentum, seiner Verwaltung, der Regelung von Rechten und Pflichten der Miteigentümer und möglichen Gerichtsverfahren.

Zu dem Rechtsgebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechtes gehören unter anderem

  • Wohnraummietrecht
  • Gewerbliches Mietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Grundstücksrecht
  • Nachbarrecht