Medizinrecht

 

In vielen Fällen gehen Probleme und Fragen im Medizinrecht mit einem hohen Maß an Emotionalität einher, geht es doch nicht selten um lebensverändernde Situationen.

Deshalb liegen mir Ihr Wohl und meine Unterstützung Ihres Falles regelmäßig besonders am Herzen.

Bitte scheuen Sie sich nicht, frühzeitig mit medizinrechtlichen Fragestellungen auf uns zuzukommen. Gemeinsam wird rechtzeitig der rechtlich richtige Weg eingeschlagen und unnötige Fehler sowie versäumte Fristen vermieden.

Jede Fragestellung in dieser Rechtsmaterie ist regelmäßig von beiden Seiten – der des Behandelten und der des Behandelnden – eingehend zu beleuchten und zu begreifen. Nur so kann eine kompetente und umfassende Rechtsberatung garantiert und – wenn nötig vor Gericht – vertreten werden.

Dies ermöglicht es mir auch, in Bezug auf das Arzthaftungsrecht, sowohl Behandelte oder deren Erben, als auch die Behandelnden einzelfallgerecht zu beraten und zu vertreten.

 

Leistungen für Patienten

Als Patient sind Sie insbesondere bei folgenden Fragen an der richtigen Adresse:

  • Kunstfehler
  • Arzthaftungsprozesse
  • Schlichtungsverfahren
  • außergerichtliche Regulierung

 

Leistungen für Ärzte

Auch als Arzt sind Sie herzlich willkommen! Ich vertrete Sie nicht nur zur Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche, sondern auch bei anderen standes-, vertrags- oder berufsrechtlichen Fragen.

Dazu zählen insbesondere die folgenden Themenkreise:

  • Beratung und Vertretung bei allen Fragen rund um Führung und Gründung von Einzelpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften, also sog. Gemeinschaftspraxen
  • Vertretung von Ärzten in strafrechtlichen und berufsrechtlichen Angelegenheiten
  • Beratung und Vertretung für Krankenhäuser und private Pflegeeinrichtungen
  • Beratung von Chefärzten und Krankenhausleitungen in allen rechtlichen Belangen

 

Ich berate und vertrete Sie gern auch in komplizierten und ggfs. aufwendigen Prozessen um Geltendmachung oder Abwehr von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.