Kanzlei-Geschichte

Bereits seit dem Jahre 2010 war Herr Dipl. Jur. Rechtsanwalt Kim Morris Keil an der Seite von Herrn Rechtsanwalt Dr. Flügge tätig und konnte in dieser Zeit, im Rahmen der engen und vertrauten Zusammenarbeit, von den reichhaltigen Erfahrungswerten seines Förderers und Mentors profitieren und sich die besonderen Kenntnisse des namhaften und raffinierten Rechtsanwalts aneignen.

Zum 31. Mai 2015 schied der seit 1964 als Rechtsanwalt tätige Herr Dr. Ralf Flügge aus der Partnerschaft aus.

Die Kanzlei wird von Herrn Rechtsanwalt Keil mit dem bestehenden Team aus ausgebildeten und gewissenhaften Rechtsfachwirtinnen fortgeführt und bleibt damit Ihre profunde Adresse im Bergischen Land – für Ihre kompetente, zuverlässige sowie vertrauensvolle Beratung und Vertretung.

Die Kanzlei wird, der traditionsreichen Vergangenheit verbunden, gleichwohl ambitioniert in die moderne und weitgehend digitale Zukunft des Rechtsverkehrs geführt werden und hierbei die hohen Erwartungen unserer Mandanten, in die Qualität unserer Arbeit sowie die vertrauensvolle und persönliche Beratung, jederzeit nicht nur erfüllen, sondern bestenfalls übertreffen.

Spezialisierung

Bei der Suche nach dem richtigen Rechtsanwalt geht der aktuelle Trend in Richtung Spezialisierung auf Rechtsgebiete.

  • Muss und kann sich der rechtsuchende Mandant um die Frage nach dem maßgeblichen Rechtsgebiet zielführend Gedanken machen?
  • In welchen Fällen braucht man den Spezialisten und was bedeutet es, dass sich ein Rechtsanwalt auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert hat?

Viel öfter als man glaubt, ist ein Fall vielschichtiger, als es auf den ersten Blick scheint – und letztlich ist in nur äußerst seltenen Fällen ein wirklicher Spezialist von Nöten. 

Ich habe mich bewusst gegen eine Spezialisierung im Sinne der Beschränkung auf Rechtsgebiete entschieden.

Mein Engagement lebt von der Freude an der Herausforderung, mich immer wieder neuen Fragestellungen und neuen Problemen zu öffnen. Lebensnähe und Urteilsfähigkeit sind ebenso für den Erfolg bedeutsam wie die Bereitschaft zur wissenschaftlich exakten Bearbeitung von Rechtsfragen. Denn die Arbeit eines Rechtsanwalts bezieht sich zunächst auf die Erforschung des Sachverhalts und erst in zweiter Linie auf die eigentliche Rechtsanwendung.