Hufschmied handelt nicht auf eigene Gefahr

Die gesetzliche Tierhalterhaftung greift auch ein, wenn ein “Profi” mit dem Tier zu tun hat. Etwa ein Hufschmied, der bei der Arbeit von einem Wallach zur Berufsunfähigkeit getreten wurde. Der Hufschmied hatte den Tierhalter auf rund 100.000 Euro sowie eine monatliche Rente von 1.400 Euro verklagt und hatte damit Erfolg. Das Oberlandesgericht Hamm stellt in seinem Urteil fest, die gesetzliche Haftung sei nicht davon abhängig, aus welchem Grund sich eine Person dem Tier nähert (Aktenzeichen 14 U 19/14).